Dass die Todesstrafe ein Widerspruch in sich selbst ist, da man
ein Gewaltverbrechen mit einer gleichrangigen Gewalttat sanktioniert, greift
als Argument allerdings zu kurz. Denn genau das tut jeder Rechtsstaat. So ist beispielsweise
Freiheitsentzug ein Verbrechen, das mit Freiheitsentzug geahndet wird. Und
selbstverständlich gibt es dafür zahlreiche weitere Beispiele.
Aus meiner Sicht liegt das wahre Argument gegen die
Todesstrafe tiefer. Staatliches, säkulares Recht regelt das Leben. D.h. es
regelt im Unterschied zu manchen religiösen Rechtssystemen ausschließlich das
Diesseits, nicht das Jenseits. Insofern dürfen sich Rechte, Pflichten und
Sanktionen auch nur auf das Diesseits, auf das Leben beziehen. Für jede Strafe,
die die Grenzen des Lebens verlässt, gibt es keine rechtliche Begründung.
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