Donnerstag, 5. September 2013

Todesstrafe?

Der nordamerikanische Wirrkopf-Import in den österreichischen Wahrkampf sorgt für unerwartete Diskussionen. Diese sollte aber kurz und prägnant sein. Für die Todesstrafe gibt es kein Argument, das in einer zivilisierten und rechtsstaatlichen Gesellschaft zulässig ist. Pragmatische Argumente des Nutzens sowieso nicht. Warum?
 
Dass die Todesstrafe ein Widerspruch in sich selbst ist, da man ein Gewaltverbrechen mit einer gleichrangigen Gewalttat sanktioniert, greift als Argument allerdings zu kurz. Denn genau das tut jeder Rechtsstaat. So ist beispielsweise Freiheitsentzug ein Verbrechen, das mit Freiheitsentzug geahndet wird. Und selbstverständlich gibt es dafür zahlreiche weitere Beispiele.
 
Aus meiner Sicht liegt das wahre Argument gegen die Todesstrafe tiefer. Staatliches, säkulares Recht regelt das Leben. D.h. es regelt im Unterschied zu manchen religiösen Rechtssystemen ausschließlich das Diesseits, nicht das Jenseits. Insofern dürfen sich Rechte, Pflichten und Sanktionen auch nur auf das Diesseits, auf das Leben beziehen. Für jede Strafe, die die Grenzen des Lebens verlässt, gibt es keine rechtliche Begründung.

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